Die chinesische KI-Anwendung DeepSeek steht aktuell im Fokus deutscher Datenschutzbehörden. Die Software, die in der Tech-Welt für Aufsehen sorgt, weist angeblich erhebliche datenschutzrechtliche Mängel auf. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann kritisiert, dass bei DeepSeek grundlegende Datenschutzanforderungen nicht erfüllt werden.
Die Datenerfassung durch die Anwendung sei umfangreich. Die Software sammelt IP-Adressen, speichert Chatverläufe und hochgeladene Dateien. Sogar die Muster und der Rhythmus von Tastaturanschlägen werden erfasst. Diese weitreichende Datensammlung wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit auf.
Ein zentrales Problem ist das Fehlen einer rechtlichen Basis für den Datenaustausch zwischen der EU und China. Die europäische Datenschutzgrundverordnung erlaubt die Übermittlung personenbezogener Daten nur in Länder mit vergleichbarem Datenschutzniveau. Ein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und China existiert nicht.
DeepSeek verstöße zudem gegen die DSGVO, da das Unternehmen weder eine europäische Niederlassung noch einen gesetzlichen Vertreter in der EU hat. Die deutschen Datenschutzbehörden planen nun eine gemeinsame Untersuchung. Als ersten Schritt wollen sie einen Fragebogen zur Datenverarbeitung an das Unternehmen senden.
Die italienischen Datenschützer haben bereits Fragen an DeepSeek gerichtet. Sie zeigen sich besorgt über den Umgang mit den Daten von Millionen Nutzern und fordern Aufklärung über Herkunft, Art und Verwendungszweck der gesammelten Informationen. Wer da also nicht ganz im Loop ist: App und Webseite = böse, das R1-Modell, was Open Source ist, ist aber gut und gerne von allen genutzt.
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